Haftpflicht für Herrchen wird Gesetz

Potsdam (MOZ) Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im August des vergangenen Jahres die Hundehalterverordnung in Brandenburg aufgrund von Verfahrensfehlern stoppte, will die Potsdamer Koalition diese Vorschriften jetzt in einem Gesetz verankern. Dazu soll das Ordnungsbehördengesetz (OBG) des Landes erweitert werden. Am 3. März wird ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
Als Neuerung kommt hinzu, dass Besitzer von Kampfhunden künftig eine Haftpflicht abschließen müssen. 500000 Euro für Personenschäden sollen dann mindestens versichert werden. Zudem gilt auch künftig die gleiche Rasseneinstufung für gefährliche Hunde.
Für den innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Petke, ist die Haftpflicht längst überfällig. "Die Opfer von Beißattacken müssen auch dann entschädigt werden, wenn Hundehalter mittellos sind", sagt der Landespolitiker. Das Gesetz habe wie die Verordnung zum Ziel, dass Tiere nicht als Waffen eingesetzt werden. "Auch bei der Einstufung nach Rassen weichen wir nicht zurück", sagte Petke angesichts der massiven Kritik von Hundehaltern. Durch die Verordnung und schärfere Importkontrollen seien die Unfälle deutlich zurückgegangen.
In der neuen Verordnung sind künftig nicht nur gefährliche Hunde, bei denen Aggressivität bereits veranlagt ist, sondern auch einzelne Tiere aufgelistet, die auffällig werden. "Wenn ein bestimmter Dackel Waldi regelmäßig zubeißt, kann er als gefährlich eingestuft werden", so Brandt. Obwohl viele Hundebesitzer gegen die Rassekriterien Sturm liefen, weiß die Landesregierung bei der Regelung eine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich.
Im dem Ermächtigungsgesetz werden zudem erstmals gefährliche Hunde definiert: Beispielsweise jene, die als bissig gelten, oder die aufgrund ihrer Rasse aggressiv sind, sowie Vierbeiner, die Wild und andere Tiere hetzen. "Mit dem Ermächtigungsgesetz hat das Innenministerium eine Handhabe, um schnell auf neue Kreuzungen von Rassen reagieren zu können", sagt Werner-Siegwart Schippel (SPD), der wie Petke im Innenausschuss des Landesparlaments den Gesetzentwurf erarbeitete.